top of page

GLP treibt Steuerwahnsinn voran – Millionen für unnötige Schulsozialarbeit!

Marc Bochsler

Änderung, Schulsozialarbeit auf der Sekundarstufe II - Geschäft 5935


Steuergelder im freien Fall – GLP macht das Fenster weit auf!
Steuergelder im freien Fall – GLP macht das Fenster weit auf!


 

Minderheitsantrag: Schulsozialarbeit an Mittelschulen und Berufsfachschulen – Kostenexplosion verhindern!

Die geplante Ausweitung der Schulsozialarbeit auf der Sekundarstufe II droht eine kostspielige Fehlentscheidung zu werden. Die Mehrheit der Kommission für Bildung und Kultur will eine umfassende und flächendeckende Einführung der Schulsozialarbeit an Mittelschulen und Berufsfachschulen durchsetzen – auf Kosten der Steuerzahler.

1. Unnötige Mehrkosten für den Kanton

Gemäss der Vorlage sollen jährlich über 14,7 Millionen Franken für neue Schulsozialarbeitsposten bereitgestellt werden. Diese massiven Mehrausgaben belasten die Kantonsfinanzen erheblich, ohne dass ein klarer Bedarf nachgewiesen wurde. Die bereits bestehenden Unterstützungsangebote reichen aus, um den aktuellen Herausforderungen zu begegnen.

2. Kein belegbarer Nutzen – Fokus muss auf Bildung bleiben

Während an der Volksschule Schulsozialarbeit eine sinnvolle Ergänzung sein kann, ist auf der Sekundarstufe II kein dringender Bedarf ersichtlich. Maturandinnen und Maturanden sowie Lernende an Berufsfachschulen sind grösstenteils junge Erwachsene, die eigenständig Verantwortung übernehmen können. Eine weitere staatliche Betreuung ist weder notwendig noch zielführend.

3. Bürokratiemonster statt echte Unterstützung

Statt gezielt auf Einzelfälle einzugehen, schafft die geplante Regelung ein starres System mit administrativen Hürden. Neue Stellen und Strukturen führen zu mehr Bürokratie, ohne dass konkrete Verbesserungen für Schülerinnen und Schüler entstehen.

4. Gemeinden und Schulen entscheiden am besten selbst

Schulsozialarbeit sollte dort stattfinden, wo sie tatsächlich gebraucht wird – und nicht per Gesetz flächendeckend aufgezwungen werden. Der Minderheitsantrag fordert, dass die Gemeinden und Schulen selbst über den Einsatz von Schulsozialarbeit entscheiden können, anstatt auf ein teures, von oben verordnetes System angewiesen zu sein.

Fazit: Keine weiteren unnötigen Kosten zulasten der Steuerzahler!

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung bedeutet eine massive Kostensteigerung ohne klaren Mehrwert für die Schülerinnen und Schüler. Der Minderheitsantrag fordert deshalb eine Redimensionierung der Vorlage, um den Kanton finanziell nicht unnötig zu belasten. Statt neuer Bürokratie braucht es gezielte Massnahmen für echte Probleme!




10 Ansichten0 Kommentare

Comentarios


  • Facebook

Impressum     Datenschutz     

© 2023 Marc Bochsler

bottom of page