Heute Morgen haben wir als Mitglieder vom Kantonsrat eine wichtige Aufgabe, und zwar die Genehmigung der Präsidentin (im nächsten Geschäft Nr. 5905 sowie die Genehmigung oder Ablehnung der einzelnen Mitlieder des Universitätsrates.
Vorab müssen wir uns im Klaren sein, dass der Universitätsrat das oberste Organ der Universität ist somit die unmittelbare Aufsicht über die Universität ausübt. Verglichen werden kann der Universitätsrat somit mit einem Verwaltungsrat einer Unternehmung.
Weiter müssen wir uns im Klaren sein, dass die Auswahl und Nominierung der Mitglieder des Universitätsrates ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung einer effektiven und qualifizierten universitären Governance ist. Wir begrüssen die Bemühungen der Regierung, qualifizierte Kandidaten zu finden, die die verschiedenen Aspekte der Universität angemessen vertreten können, und möchten uns ausdrücklich bei den Mitgliedern der Universität für ihre wertvolle und geschätzte Arbeit für die Universität und selbstverständlich unseren Kanton herzlich bedanken.
Wir verstehen die Bedenken bezüglich des Alters der Mitglieder im Universitätsrat und teilen die Meinung, dass eine gewisse Altersdurchmischung in Zukunft wünschenswert wäre. Es ist wichtig, dass der Universitätsrat ein breites Spektrum an Erfahrungen und Perspektiven repräsentiert, um den vielfältigen Herausforderungen, denen eine moderne Universität gegenübersteht, gerecht zu werden.
Allerdings, geschätzte Damen und Herren Kantonsräte müssen wir auch die Realitäten der Auswahl von Mitgliedern für den Universitätsrat berücksichtigen. Die gesetzlichen Vorgaben, welche wir als Kantonsräte erarbeiten und die Tatsache, dass aktive Forscher und Lehrer von der eigenen Universität oder konkurrierenden Universitäten ausgeschlossen sind, machen die Suche nach geeigneten Kandidaten, insbesondere in bestimmten Fachbereichen, äusserst herausfordernd.
Wir können verstehen, warum die Regierung in Ausnahmefällen auf erfahrene Mitglieder zurückgegriffen hat, die das 70. Lebensjahr überschritten haben. Weiter erachten wir eine Altersbeschränkung als nicht zielführend, da unsere Gesellschaft immer älter wird und es somit klar und verständlich ist, dass ältere Personen mit grosser Lebens- und Berufserfahrungen Einsitz nehmen können und sollen.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Wahl der Mitglieder des Universitätsrates nur die Genehmigung der bereits getroffenen Wahl durch die Regierung ist. Wenn wir die Nominierung der Mitglieder ablehnen, würden wir die Arbeit der Regierung in Frage stellen und die Universität möglicherweise ohne vollständig besetzten Rat zurücklassen. Diese Verantwortung müssen die Kantonsräte übernehmen, welche heute den Rückweisungsantrag der SP, GLP und den Grünen unterstützen werden. Weiter müssen wir uns bewusst sein, was ein heutiger Rückweisungsantrag für die zukünftige optimale Findung von geeigneten Persönlichkeiten im Universitätsrat bedeuten wird. Die zukünftige Suche würde sich sicherlich nicht vereinfachen.
Wir sind der Meinung, dass die Regierung sich bemüht hat, qualifizierte Kandidaten zu finden, die die vielfältigen Bedürfnisse der Universität angemessen repräsentieren können.
Die SVP und EDU Fraktion unterstützt daher die Genehmigung der Wahl der Mitglieder des Universitätsrates der Universität Zürich wie vom Regierungsrat vorgeschlagen für die Amtsdauer 2023-2027 und appellieren an unsere Kolleginnen und Kollegen im Kantonsrat, dies ebenfalls zu tun und selbstverständlich den Rückweisungsantrag von der SP, GLP und den Grünen entschieden zurückzuweisen.
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