Heute verfolgte ich mit grossem Interesse die Debatte zur parlamentarischen Initiative über die «Begrenzung der Maximalvergütung in der ZKB».
Der Vorschlag, dass die Gesamtvergütung des Vorsitzenden der Generaldirektion nicht höher sein darf als diese des Präsidenten der Geschäftsleitung der schweizerischen Nationalbank, erachte ich als falsch und nicht nachvollziehbar.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass wenn die Entschädigungen bei der Nationalbank erhöht werden, somit auch diese von der Zürcher Kantonalbank erhöht würden. Dies kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Ein Vergleich zwischen der Zürcher Kantonalbank und der Nationalbank zu konstruieren, ist aus meiner Sicht nicht statthaft.
Der Vergütungsbericht untersteht der Kompetenz des Bankrates und somit ist diese parlamentarische Initiative überflüssig.
Entscheidend ist aus meiner Sicht, dass der Bankrat personell (insbesondere fachliche Kompetenzen) optimal zusammengesetzt wird, sodass es in Zukunft weiterhin keine Lohnexzesse bei der Zürcher Kantonalbank geben wird. Für die Zusammensetzung des Bankrates ist der Kantonsrat zuständig.
Die Initiative wurde heute von mehr als 60 Ratsmitgliedern vorläufig unterstützt und somit kommt diese in die Kommission. Die Kommission kann die Zustimmung, Ablehnung oder Änderung der Initiative beantragen. Mit Interesse werde ich dieses Geschäft weiter verfolgen.
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