Erfolg für Eigenheimbesitzer: Meine parlamentarische Initiative für eine Härtefallklausel beim Eigenmietwert wurde überwiesen. Ein wichtiger Schritt für Rentner, Alleinerziehende und finanziell schwächere Eigentümer, die durch unfaire Besteuerung unverhältnismäßig belastet werden. Gemeinsam schaffen wir Gerechtigkeit!
Bei unserer parlamentarischen Initiative möchten wir eine klare gesetzliche Grundlage für den Härtefalleinschlag beim Eigenmietwert schaffen.
In den letzten Monaten wurde einiges über die Härtefallklausel und die Neueinschätzung von Liegenschaften berichtet.
Ich möchte nicht auf die Berichterstattungen eingehen, diese können Sie nachlesen und ihr eigens Urteil fällen.
Viele Eigenheimbesitzer blicken plötzlich auf eine harte Realität der steuerlichen Ungerechtigkeiten, welche die Besteuerung der selbstbewohnten Liegenschaften mitsichbringen.
Besonders hart trifft es die finanziell schwächeren Eigentümer: Unser Rentner und Rentnerinnen, Alleinerziehende und Menschen mit geringem Einkommen.
Diese haben oft jahrelang in ihr Eigenheim investiert, anstatt luxuriöse Urlaubsreisen zu unternehmen oder ein ausschweifendes Leben zu führen.
Für viele ist das Eigenheim der Traum, unabhängig zu sein und den letzten wohlverdienten Lebensabschnitt in den eigenen vier Wänden zu verbringen.
Nun stehen sie vor der erschreckenden Wahl, entweder ihr Zuhause zu verlieren oder sich massiv zu verschulden, nur um die steigende Steuerbelastung zahlen zu können. Diese Situation ist nicht nur unfair, es ist zutiefst unmenschlich.
Ich werde Ihnen später von einem E-Mail zitieren eines Rentnerpars, welches sich genau in dieser Situation befinden um ihnen aufzuzeigen, dass wir als Politiker nun definitiv handeln müssen.
Zuerst möchte ich aber auf den Grund für unsere parlamentarische Initiative zu sprechen kommen.
Der Ursprung der Misere liegt im Kanton Tessin. Dort setzten die Bürgerlichen im Kantonsparlament zurecht eine Härtefallklausel durch – ein Instrument notabene, welche wir in Zürich bereits seit über 20 Jahren erfolgreich angewendet haben.
Doch die Neidkultur der Tessiner SP führte dazu, dass aufgrund eines Bundesgerichtsurteils die Härtefallklausel auch in Zürich rückwirkend ab März 2023 aufgehoben werden musste. Hierzu möchte ich noch anbringen, dass die entsprechende Weisung erst seit diesem März 2024 offiziell im Internet als «aufgehoben» taxiert wurde.
Die nationale SP hat schliesslich erkannt, dass die Härtefallklausel vor allem Senioren mit niedrigen Renten und Vermögen und nicht wie gedacht den Millionären zugutekommt und lancierte aufgrund ihres schlechten Gewissen ein Postulat für eine Härtefalllösung.
Dieses halbhärzige Postulat wurde im Nationalrat am 13. März 2024 «hören Sie gut hin» zurecht abgelehnt, da dieses nur zur Anwendung gekommen wäre, wenn die Abschaffung des Eigenmietwertes beim Volk scheitern würde – eine Debatte, die von Bundesrätin Karin Keller-Sutter entsprechend kommentiert wurde.
Unsere Bundesverfassung verlangt eine Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Die über 20-jährige Praxis in unserem Kanton hat diesen Grundsatz stets eingehalten und die Weisung war eine sehr gute und gezielte Massnahme.
Warum es unseren Politkern in Bern in dieser Zeit nicht gelungen ist, eine formell korrekte gesetzliche Grundlage zu schaffen, bleibt mir persönlich ein Rätsel.
Mir geht es hier nicht um Schuldzuweisungen, denn es haben alle Parteien in Bundesbern in diesem Punkt versagt. Ausbaden müssen es jetzt unsere Rentner und Rentnerinnen und Personen mit geringen Einkommen.
Ich zitiere von einem E-Mail (von dutzenden E-Mails), welches ich von einem Rentnerpaar erhalten, welches mich persönlich sehr nachdenklich und auch wütend stimmt:
«Ich habe 1978 mit 32 Jahren mein eigenes Einfamilienhaus gebaut und auf vieles verzichtet. Alles wird teurer, nur die Einnahmen aus den Renten stagnieren. Der Eigenmietwert wird alle Jahre und dies seit Jahrzehnten vom Staat einkassiert. Damals haben wir auf Reisen in alle Welt hinaus verzichtet. Anstelle wurde mit viel Mut und Risiko ein Eigenheim für die Zukunft gewagt. Gleichzeitig mit der Investition auch die Wirtschaft mit Aufträgen unterstützt»
Dieses E-Mail zeigt eindrücklich auf, dass finanziell schwächere Eigentümer – Rentner, Alleinerziehende und Menschen mit geringem Einkommen – durch eine unfaire Besteuerung des Eigenmietwerts unverhältnismässig hoch belastet werden.
Aufgrund dessen erachte ich es als zwingend und als unsere Aufgabe, dass wir mit dieser PI in Bundesbern Druck aufsetzen, dass rasch möglichst eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird, dass die Kantone eine Härtefallklausel für die betroffenen Steuerpflichtigen vorsehen können!
Ich bin erfreut, dass auch die SP diese PI unterstützt und mir mündlich versichert hat, dass Sie ebenfalls möchte, dass diese PI rasch und ohne grosse Verzögerungen eingereicht werden kann!
Weiter fordere ich den Regierungsrat heute öffentlich auf, zu prüfen ob es eine Möglichkeit gibt, um die Weisung bezüglich Härtefall trotzt des Gerichtsurteils wieder in Kraft zu setzen!
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