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Wenn Mieten plötzlich wie Schulden aussehen

Marc Bochsler
24. Aug.
3 Min. Lesezeit

Wie erklärt man dem Stimmvolk eine Vorlage über den Rechnungslegungsstandard IPSAS 43? Die ehrliche Antwort lautet: möglichst einfach – und möglichst kurz.

Denn spätestens, wenn die Kolleginnen und Kollegen im Ratssaal nicht mehr über Rechnungslegungsstandards diskutieren, sondern nur noch die Augen verdrehen, ist es Zeit, das Votum abzukürzen. :-)

Dabei ist das Geschäft 6079 trotz seiner technischen Bezeichnung finanzpolitisch durchaus relevant. Im Kern geht es um eine einfache Frage:

Soll der Kanton gewöhnliche Mietverträge künftig so in der Bilanz darstellen, als hätte er damit einen Vermögenswert erworben und gleichzeitig neue Schulden aufgenommen?

Miete ist nicht gleich Kauf

Heute wird eine gewöhnliche Miete als laufender Aufwand verbucht. Nur wenn ein Leasingvertrag wirtschaftlich einem Kauf gleichkommt, werden eine Sachanlage und eine entsprechende Leasingverbindlichkeit bilanziert.

Der neue internationale Standard IPSAS 43 würde diese Unterscheidung aufseiten des Mieters weitgehend aufheben. Damit müssten auch zahlreiche gewöhnliche, längerfristige Mietverträge als sogenannte Nutzungsrechte aktiviert werden. Gleichzeitig würden entsprechende Leasingverbindlichkeiten in der Bilanz erscheinen.

Aus dem bisherigen Mietaufwand würden buchhalterisch Abschreibungen, Zinsaufwand und Amortisationen.

Auf dem Papier 1,2 Milliarden Franken mehr Schulden

Die Folgen wären erheblich. Allein beim kantonalen Immobilienamt müssten rund 287 und bei der Universität Zürich weitere 56 Mietverträge neu erfasst und laufend beurteilt werden. Je nach Auslegung könnten sogar bestimmte Parkplatzmieten unter den neuen Standard fallen.

Für jeden Vertrag wären unter anderem die Vertragsdauer, Verlängerungsoptionen, Zinssätze, Rückbaukosten und weitere Bedingungen zu analysieren. Dazu kämen neue Softwarelösungen, zusätzlicher Beratungsaufwand und mehr Personal.

Besonders problematisch wären die Auswirkungen auf die Finanzkennzahlen. Gemäss der Modellrechnung des Regierungsrates würde sich die Bilanzsumme um rund 4 bis 5 Prozent erhöhen. Die ausgewiesene Nettoschuld würde um rund 1,2 Milliarden Franken steigen. Der Selbstfinanzierungsgrad würde von 132 auf 65 Prozent sinken – und aus einem positiven Finanzierungssaldo von 312 Millionen Franken würde auf dem Papier ein Minus von 749 Millionen Franken.

Das Entscheidende dabei: Der Kanton hätte deswegen keinen einzigen Franken mehr ausgegeben und auch kein zusätzliches Darlehen aufgenommen.

Die bestehenden Mietverpflichtungen würden lediglich anders und zeitlich vorgezogen dargestellt. Die Finanzlage des Kantons wäre wirtschaftlich dieselbe – die Kennzahlen sähen aber deutlich schlechter aus.

Viel Aufwand, wenig zusätzlicher Erkenntnisgewinn

Auch die Vergleichbarkeit mit dem Bund und anderen Kantonen würde leiden. Der Bund sowie die anderen Kantone, die nach IPSAS bilanzieren, wenden IPSAS 43 ebenfalls nicht an. Für die Finanzstatistik des Bundes müsste Zürich seine Zahlen deshalb weiterhin zusätzlich nach dem bisherigen System aufbereiten.

Der Kanton würde somit aufwendig nach zwei unterschiedlichen Modellen rechnen. Auch bei den kantonalen Spitälern, die ihre Rechnungen nach Swiss GAAP FER erstellen, wären zusätzliche Überleitungen notwendig.

Die Kommissionsminderheit begründet ihre Ablehnung mit dem Wunsch nach mehr Transparenz. Dieses Anliegen ist grundsätzlich nachvollziehbar. Wesentliche Mietverpflichtungen werden jedoch bereits heute im Anhang der konsolidierten Rechnung offengelegt.

Mehr Buchungen, eine längere Bilanz und schlechter aussehende Kennzahlen bedeuten nicht automatisch mehr Transparenz.

Rechnungslegungsstandards sind kein Selbstzweck

Internationale Standards können sinnvoll sein. Sie müssen aber verständliche, vergleichbare und finanzpolitisch aussagekräftige Zahlen liefern.

IPSAS 43 wurde – ähnlich wie der entsprechende Standard in der Privatwirtschaft – insbesondere für Branchen entwickelt, in denen grosse Vermögenswerte wie Flugzeuge geleast und dadurch ausserhalb der Bilanz gehalten wurden. Bei den mehrheitlich gewöhnlichen Raummieten des Kantons Zürich ist die Ausgangslage eine andere.

Wenn der administrative Aufwand erheblich steigt, die Finanzkennzahlen ohne zusätzlichen Geldabfluss massiv verändert werden und gleichzeitig kaum ein zusätzlicher Erkenntnisgewinn entsteht, ist eine Ausnahme sachlich richtig.

Die Finanzkommission hat die Änderung deshalb deutlich mit 10 zu 1 Stimmen unterstützt. Auch die SVP-Fraktion folgt diesem Entscheid.

Eine Staatsrechnung soll die finanzielle Realität verständlich abbilden – und nicht durch kompliziertere Buchungen komplizierter erscheinen lassen, als sie tatsächlich ist.

 
 
 

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