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  • Marc Bochsler

NEIN zur kantonalen Volksinitiative „Keine Steuergeschenke für Gossaktionärinnen und Grossaktonäre“



Am 25. September 2022 stimmen wir über die irreführende kantonale Volksinitiative „Keine Steuergeschenke für Grossaktonärinnen und Grossaktonäre“ ab. Diese Initiative fordert eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung.


Der Kantonsrat lehnte die Initiative von der AL an seiner Sitzung vom 4. April 2022 mit 109 zu 60 Stimmen klar ab.


Der Titel der Initiative und das Wort „Grossaktionär“ wurde von den Initianten bewusst gewählt, um uns Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu suggerieren, dass es sich bei diesen betroffenen Aktionären immer um ganz „Reiche“ sprich Millionäre oder gar Milliardäre handle. Weiter kann ich mich persönlich nicht erinnern, dass ich jemals ein Steuergeschenk von der Steuerverwaltung erhalten habe. Wenn Sie ein Steuergeschenk von der Steuerverwaltung erhalten haben, so bitte ich Sie mir dies mitzuteilen, damit auch ich einen Antrag an die Steuerverwaltung stellen kann, um ein Steuergeschenk zu erhalten.


Das Gegenteil ist der Fall. Diese Initiative greift unsere KMU Unternehmerinnen und Unternehmer frontal an.


Wie die gesamte Schweizer Wirtschaft ist auch die Zürcher Unternehmenslandschaft durch unsere KMU geprägt. Die KMU sind das Rückgrat unserer Volkswirtschaft. 99.5% der Zürcher Unternehmen beschäftigen weniger als 250 Mitarbeitende und entsprechen damit der KMU – Definition des Bundesamtes für Statistik. Von dieser Änderung sind aber insbesondere auch Inhaberinnen und Inhaber von Klein- und Mittelunternehmen betroffen. Gerade Kleinunternehmer und Inhaber von Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung halten sehr oft mehr als zehn Prozent der Anteile ihrer eigenen Unternehmungen. Diese Erhöhung von 50 auf 70 Prozent hätte eine um ca. 7% höhere Steuerbelastung durch die Gewinn- und Einkommenssteuer zur Folge. Diese Mehrbelastung wäre sogar höher als vor der Gesetzesänderung durch die Steuervorlage (SV17), welche per 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist.


Ein weiteres Argument für eine klare Ablehnung dieser Initiative ist, dass gemäss im April 2022 von der Dun & Bradstreet veröffentlichen Studie im Kanton Zürich rund 15% aller Unternehmen ihre Nachfolge noch nicht geregelt haben. Das Thema Nachfolge hat eine grosse volkswirtschaftliche Bedeutung. Wenn es zu keiner Nachfolgereglung kommt, gehen unternehmerisches Know-How und wertvolle Arbeitsplätze und Steuereinnahmen verloren. Die meisten KMU’s können nur an einen Nachfolger übergeben werden, wenn diese „schlank“ gemacht werden. Ein sinnvolles Instrument ist dabei, dass die nicht betriebsnotwendige Substanz der Unternehmen mittels Dividenden ausgeschüttet werden. Dies bedeutet, dass die thesaurierten Gewinn der Unternehmungen, welche bereits vom Kanton Zürich mittels der Gewinn und Kapitalsteuer besteuert wurden, nochmals bei den Eigentümern der Gesellschaften privat besteuert werden müssen. Wenn die Eigentümer ihren Wohnsitz im Kanton Zürich haben, würden Sie somit zusätzlich zur Kasse gebeten.


Gerade für unseren Kanton sind solche Initiativen sehr gefährlich. Die steuerliche Standortattraktivität des Kantons Zürich hat sich seit dem erstmaligen Erscheinen des Zürcher Steuerbelastungsmonitors massiv verschlechtert. Seit 2006 hat unser Kanton im nationalen Vergleich deutlich an Boden verloren. Insbesondere bei der Unternehmensbesteuerung sind wir vom Platz 13 auf Platz 26 abgerutscht.


Diese Initiative würde den Standort Zürich noch zusätzlich schwächen. Hinsichtlich der COVID-Situation haben sehr viele KMU’s die Digitalisierung in ihren Unternehmen rascher vorangetrieben. Dies bedeutet, dass vermehrt dezentral gearbeitet wird und somit muss unser Kanton mit einer attraktiven Steuerpolitik schauen, dass diese Unternehmungen nicht in unsere Nachbarkantone abwandern.


Der erneut hohe Überschusses der Staatsrechnung des Kantons Zürich für das Jahr 2021 zeigt auf, dass kein Bedarf an Steuererhöhungen – sondern viel mehr Handlungsspielraum für Steuersenkungen bestehen.


Statt neuen Steuereinnahmen für den Kanton Zürich sind vielmehr steuerliche Entlastungen sowohl für natürliche wie auch für juristische Personen angezeigt. Aufgrund dessen ist es wichtig, dass wir die bürgerlichen Politikern in unserem Kanton und unserem Land im Jahr 2023 als unsere Volksvertreter wählen!


Ein deutlichen NEIN zur Erhöhung der Dividendenbesteuerung stärkt den Wirtschaftsstandort Zürich und verhindert die Ungerechtigkeit dieser Steuererhöhung für unsere KMU Unternehmen, welche das Rückgrat unserer zürcherischen Volkswirtschaft sind!


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Wettswil, 4. August 2022


Marc Bochsler, Kantonsrat

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