Stabilisierung der AHV
Am 25. September 2022 stimmen wir über die Reform zu Stabilisierung der AHV ab. Die Reform besteht aus zwei Vorlagen, welche miteinander verknüpft sind. Wenn eine der beiden Vorlagen vom Stimmvolk abgelehnt wird, scheitert die ganze Reform.
Warum ist die Reform notwendig?
Die AHV, das wichtigste Sozialwerk in unserem Land gerät immer weiter in Schieflage. Die AHV wird im Umlageverfahren finanziert. Einfach ausgedrückt, nimmt die AHV Geld ein und verwendet dieses laufend, um Leistungen an die Anspruchsberechtigte auszuzahlen. Seit der Einführung im Jahr 1948 kam es immer wieder vor, dass die AHV jährlich mehr Geld ausgab, als sie einnahm. Dies nennen wir „negatives Umlageergebnis“, welches über den Ausgleichsfonds aufgefangen wird. Passiert es zu oft in einem hohen Mass, leert sich der Ausgleichsfonds allmählich.
Früher betrug das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Pensionierten 6 zu 1. In den laufenden Jahren und mit der Pensionierungen der Babyboomer-Generation nimmt die Zahl der Erwerbstätigen ab, während jene der Pensionierten rasch ansteigt. Zukünftig wird das Verhältnis von Erwerbstätigen zu den Pensionierten 2 zu 1 betragen.
Uneinig sind sich die Experten und Politiker wie lange es dauert, bis der Topf leer beziehungsweise die Ansprüche von den Anspruchsberechtigten nicht mehr gedeckt werden können. Dies kann nicht genau berechnet werden, weil diese Entwicklung von einigen Faktoren wie Entwicklung der Löhne, der Bevölkerung, den Lebenserwartungen sowie der Wirtschaft abhängt.
Fakt ist, das die Bevölkerung heute deutlich älter als frühere Generationen wird. Aufgrund dessen, können unsere Rentner und Rentnerinnen auch länger eine AHV – Rente beziehen. Diese Entwicklung bringt unser wichtigstes Sozialwerk aus der Balance.
Der Reformbedarf ist unbestritten, ohne Massnahmen wird die AHV im Jahr 2025 bereits mehr Geld ausgeben als einnehmen, wie die untenstehende Tabelle eindrücklich aufzeigt. Mit dieser Reform sichern wir unser wichtigstes Sozialwerk für mindestens die nächsten zehn Jahre.
Übersicht der AHV 21 mit Reform (blau) und ohne Reform (rot) bis 2030 in Mio. CHF (Quelle:EDI)
Wie steht es finanziell um unsere AHV?
Um die finanzielle Gesundheit unserer AHV zu analysieren, ziehe ich das Umlageergebnis herbei, welches ein guter Indikator darstellt.
Wie die nachfolgende Grafik eindrücklich aufzeigt, ist das Ergebnis seit 2014 negativ und hat ihren Höhepunkt im Jahr 2019 erreicht.
Im Rahmen der AHV-Steuervorlage beschlossenen Finanzspritze von 2 Milliarden Franken (durch Erhöhung der Lohn – und MWST -Beiträge) kann sich die AHV bis und mit 2024 finanziell über Wasser halten.
Gemäss der nachfolgenden Grafik vom Bundesamt für Sozialversicherung fällt das Umlageergebnis ab 2025 gemäss den heutigen Prognosen wieder in den negativen Bereich und wird bis 2032 auf jährlich 5 Milliarden Franken anwachsen.
Was ist ein möglicher Weg für die Sanierung der AHV?
Wenn man etwas sanieren muss, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder man senkt die Ausgaben oder erhöht die Einnahmen oder kombiniert die beiden Positionen miteinander. Die AHV Reform 21 setzt aus meiner Sicht richtig an und kombiniert die beiden obigen Massnahmen sozial gerecht und zudem setzt sie auch neue Anreize. Wenn wir dieser Vorlage eine Chance geben, sichern wir zusammen die AHV auch für die zukünftige Generation.
Was beinhaltet die AHV – Reform 21
Die AHV 21 besteht aus zwei Vorlagen und modernisiert unser Sozialwerk. Die erste Vorlage betrifft die Änderung im AHV Gesetz und die zweite Vorlage die Änderung der Bundesverfassung infolge Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Harmonisierung Referenzalter
Neu wird von einem Referenzalter statt einem ordentlichen Rentenalter gesprochen. Das Referenzalter der Frauen wird an jenes der Männer angepasst und liegt neu bei 65 Jahren. Aufgrund dieser kleinen Anpassung werden Frauen wie auch Männer gleich viele Jahre Beiträge in die AHV einzahlen, bevor Sie eine Altersrente beziehen können. Die aus meiner Sicht zwingend notwendige Anpassung des Rentenalters der Frauen bringt der AHV jährliche Mehreinnahmen von 1.4 Milliarden Franken ein. Da es für neun Jahrgänge (1961 bis 1969) korrekterweise Übergangsleistungen geben wird, greift diese Massnahme nicht sofort, sondern erst im Laufe der nächsten Jahre.
Flexible Pensionierung
Neu kann der Rentenbezug flexibel ab dem Altersjahr 63 bis 70 gestaltet werden. Mit dieser Reform können wir je nach Möglichkeiten und Wünschen eine ganze oder stufenweise Teilrente beziehen, dies ermöglicht uns einen fliessenden Übergang vom Erwerbs ins Rentenleben. Die frühere Pensionierung wird durch die gemilderte Rentenkürzung attraktiver. Im Gegenzug haben wir neu ein wirkliches Wahlrecht und die weiterhin bezahlten AHV – Beiträge kommen unserer Rente zugute. Selbstverständlich bringen diese Zusatznutzen entweder Mehreinnahmen oder Mehrausgaben für unser Sozialwerk. Hier muss unsere Politik weiterhin und stetig die entsprechenden Gegebenheiten im Auge behalten.
Hilfslosigkeit
Die Wartefrist von Rentnern und Rentnerinnen, welche trotz der AHV auf Hilflosenentschädigungen angewiesen sind, wird von 12 Monaten auf 6 Monaten heruntergesetzt. Somit können wir diesen Rentnern rascher bei finanziellen Engpässen helfen.
Zusatzfinanzierung
Die obigen Massnahmen und Modernisierungen werden eine Verbesserung des Umlageergebnis herbeiführen aber nicht ausreichen für die Sicherung unserer AHV. Aufgrund dessen hat sich das Parlament mit einem Kompromiss von einer marginalen Erhöhung der Mehrwertsteuer geeinigt. Selbstverständlich bin ich für keine Steuererhöhungen, aber ich musste mir eingestehen, dass wenn wir die AHV sanieren wollen, benötigen wir zwingend neben diesen strukturellen auch finanzielle Massnahmen.
Diese Kröte können und müssen wir aus meiner Sicht schlucken. Wichtig erscheint mir, dass nach der Abstimmung unsere gewählten Politikern schauen müssen, dass diese Erhöhung der Mehrwertsteuer nur so lange anhält, wie diese auch benötigt wird.
Die marginale Erhöhung von 0.4 Prozentpunkte auf den Normalsatz und 0.1 Prozentpunkte auf dem reduzierten Mehrwertsteuersatz werden der AHV nach Einführung, also ab dem 2024 jährlich 1.5 Milliarden einbringen was eine kumulierte Gesamtsumme bis ins 2032 von über 12.3 Milliarden ergeben wird.
Nachfolgend versuche ich aufzuzeigen welches die möglichen Auswirkungen aber auch Chancen sein können, wenn wir dieser Reform zum Durchbruch helfen.
Das Thema AHV bewegt unsere Gemüter ungemein, da wir alle direkt betroffen sein werden. Dies zeigen die vielen gescheiteren Vorlagen bei der AHV eindrücklich auf. Trotz diesen persönlichen Emotionen dürfen wir uns nicht auf ideologische Argumente einlassen.
Die AHV stellt unser wichtigstes Sozialwerk dar, sichert die finanzielle Existenz unserer Bevölkerung und trägt zu einen friedlichen Zusammenleben bei. Mit der beruflichen Vorsorge sollten wir über die Existenz hinaus auch nach dem Erwerbsleben ein guten Lebensabend führen können. Diese beiden Sozialwerke dürfen aus meiner Sicht nie miteinander durchmischt werden, auch wenn genau die linken Parteien in unserem Land auf das Abzielen und gegen die AHV 21 sich aussprechen. Den nur durch ein erneutes Scheitern, kommen diese ihrem Ziel näher und werden uns sofort nach der Abstimmung versuchen aufzuzeigen, dass die AHV nicht mehr gerettet werden kann und eine Einheitskasse eingeführt werden muss.
Die Arbeitswelt aber auch unsere Gesellschaft hat sich in den letzten Jahren rasant verändert. Wir versuchen vermehrt unser Leben individuell zu gestalten. Genau deswegen passt die flexiblere Regelung für die Ausgestaltung unserer Altersvorsorge zur heutigen Situation. Mit dieser Flexibilisierung können wir selbst entscheiden, wann wir aus dem Erwerbsleben austreten möchten.
Die Mehrwertsteuererhöhung belastet den Konsum aber verteuert nicht die Arbeit. Somit sind auch ältere Arbeitswillige und fähige Personen weiterhin attraktiv für unsere Arbeitgeber. Eine weitere Erhöhung der AHV Beiträge würde hingegen die Arbeit verteuern und somit auch die Attraktivität von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Weiter belastet die moderate Mehrwertsteuererhöhung die Besserverdienenden mehr, weil diese mehr konsumieren. Gemäss verschiedenen Berechnungen beträgt die Mehrbelastung aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung pro Haushalt je nach Konsum zwischen jährlich 80 bis 200 Franken. Diese Mehrbelastung sollte uns die Sicherung der AHV wert sein.
Mögliches Entgegenwirken gegen den Fachpersonalmangel:
Auch wenn heutzutage Rentnerinnen und Rentner über das Pensionsalter hinaus arbeiten, zahlen diese ab einem jährlichen Lohn von aktuell CHF 16‘800.00 weiterhin Beiträge an die Ausgleichskasse, jedoch selbst haben Sie nichts mehr von diesen Einzahlungen. Aufgrund dessen scheiden auch gut qualifizierte Personen aus dem Arbeitsmarkt aus, auch wenn diese noch weiterhin eine Beschäftigung wünschen und auch einer Beschäftigung nachgehen können. Mit dem Referenzalter können wir dem Fachpersonalmangel entgegenwirken, auch wenn dies selbstverständlich nur eine von vielen notwendigen Massnahmen sein wird. Zudem setzt die Erhöhung des Rentenalters der Frauen weitere Arbeitskräfte frei.
Hauptargumente für zweimal JA am 25. September 2022 zur AHV 2021
Sichere Renten ohne Rentenkürzungen Wer das ganze Leben geschuftet hat, soll eine gesicherte AHV – Rente erhalten. Mit einem JA sichern wir in den nächsten Jahren die finanzielle Situation der AHV, damit diese auch in den nächsten Jahren Renten ohne Kürzungen auszahlen kann.
Generationensolidarität Mit einer moderaten Erhöhung der Mehrwertsteuer tragen wir alle, ob Alt oder Jung ob Mann oder Frau zur Sicherung unseres wichtigsten Sozialwerks bei. Wenn wir für 100 Franken Lebensmittel kaufen, wird dieser Einkauf durch die Erhöhung nur 10 Rappen mehr kosten in Zukunft.
Flexibles Rentenalter Ob Frau oder Mann, dass Rentenalter von 65 gilt, zukünftig für alle Menschen in unserem Land. Durch die flexible Wahl können wir unsere Pensionierung auf unsere Bedürfnisse anpassen. Frauen erhalten in der Übergangsjahren eine grosszügige und faire Ausgleichszahlung.
Neben Bundesrat und Parlament empfiehlt auch die FDP, die Mitte, SVP, Grünliberale, EVP, Jungparteien und auch die Arbeitgeberverbände sowie Frauenorganisationen ein doppeltes JA zur AHV 21.
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Wettswil, 10. August 2022
Marc Bochsler
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