Fristen Stimmrechtsrekurse
Diese Parlamentarische Initiative verdient unsere Unterstützung, weil sie den Bürgerinnen und Bürgern des Kantons Zürich die notwendige Zeit einräumt, ihre politischen Rechte in Stimmrechtsangelegenheiten wahrzunehmen und zu schützen. Es ist unser Anliegen und unsere Pflicht, die Rechte des Souveräns in jeder Hinsicht zu stärken und sicherzustellen, dass diese nicht durch unnötig kurze Fristen eingeschränkt werden.
Die aktuelle Frist von fünf Tagen ist für die meisten Stimmberechtigten schlichtweg zu kurz, um komplexe Sachverhalte wie etwa die Rechtmässigkeit von Gebundenheitserklärungen zu prüfen und gegebenenfalls rechtlich fundierte Einsprüche zu erheben. Eine Verlängerung auf zehn Tage schafft hier die notwendige Balance zwischen Rechtsstaatlichkeit und einem fairen Zugang zu den politischen Rechten.
Die SVP / EDU Fraktion unterstützt vorläufig diese PI.
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