KJG Kostenaufteilung Gesetzesanpassung
Im Namen der SVP / EDU Fraktion möchte ich mich zu dieser Motion kurz äussern, die die vollständige Übernahme der administrativen Kosten der Kinder- und Jugendheimgesetzgebung (KJG) durch den Kanton forderte. Mit der jüngsten Gesetzesänderung, insbesondere der Anpassung des § 17 Abs. 2 KJG, wurde ein deutlicher Fortschritt erzielt.
Diese Änderung stellt klar, dass die Gemeinden ausschliesslich für die Kosten der Leistungserbringer aufkommen, was eine klare Trennung der finanziellen Verantwortlichkeiten zwischen Kanton und Gemeinden gewährleistet.
Die vorgenommene Gesetzesmodifikation trägt dazu bei, die administrative Last der Gemeinden zu minimieren. Gleichzeitig sichert sie, dass der Kanton seiner Pflicht zur effizienten und wirksamen Implementierung des KJG nachkommt. Die durch die Regierungsratsbeschlüsse eingeführten neuen Stellen im Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB), die zur Durchführung des KJG notwendig sind, werden nun eindeutig vom Kanton finanziert.
Es ist hervorzuheben, dass die finanziellen Implikationen dieser Gesetzesänderung bereits im Budget für 2023 und den folgenden Planjahren innerhalb des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans berücksichtigt wurden. Dies zeigt, dass die Forderungen der Motion bereits in der finanziellen Vorausplanung des Kantons integriert wurden und somit erfolgreich umgesetzt sind.
Vor dem Hintergrund wird die SVP/EDU Fraktion die Motion abschreiben.
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