NEIN zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes!
LESERBRIEF
In der Schweiz wurden bisher diejenigen Personen eingebürgert, welche erfolgreich integriert sind.
Dieser aus meiner Sicht verständliche Grundsatz wird mit dem vorliegenden kantonalen Bürgerrechts-Gesetz auf den Kopf gestellt.
Neu soll der Schweizer Pass am Anfang der Integration verteilt werden, mit der blauäugigen Hoffnung, dass die Menschen sich dann besser integrieren können. Diesen Grundsatz kann ich absolut nicht nachvollziehen. Aus meiner Sicht ist es klar, dass der Schweizer Pass erst nach einer erfolgreichen Integration erworben werden kann und darf.
Das Bürgerrechtsgesetz sieht weiter vor, dass die Gebühren für unter 20-Jährige gestrichen und für unter 25-Jährige halbiert werden. Die Jungen geben Geld für Autos und Ferien in der ganzen Welt aus. Weshalb ihnen nun das Geld für den Pass fehlen soll, sehe ich beim besten Willen nicht ein. Es kann doch nicht sein, dass wir als Steuerzahler dies berappen müssen. Der vollständige oder teilweise Verzicht auf Gebühren für das Einbürgerungsverfahren ist weiter ein komplett falsches Signal an die ausländische Bevölkerung in unserem Kanton, nämlich, dass die Einbürgerung nichts wert ist.
Gerade unser Kanton Zürich, in welchem rund ein Viertel aller Einbürgerungen in der Schweiz erfolgen, muss seine besondere staatspolitische Verantwortung wahrnehmen. Mit dem Bürgerrecht erhält ein mündiger Mensch das alles überragende politische Recht der Mitbestimmung in unserem Land. Dies ist das absolut höchste Gut und sollte doch etwas wert sein!
Dieser absurde Zürcher Alleingang muss an der Urne gestoppt werden! Deshalb sage ich entschieden Nein zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes.
Marc Bochsler, Sektionspräsident, SVP Wettswil
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