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Humanitäre Hilfe im Kanton Zürich: Warum wir keine eigene Auslandhilfe benötigen

Marc Bochsler
20. Juni
2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 17. Aug.

Der Zürcher Kantonsrat hat über die Postulate KR-Nr. 357/2025 und KR-Nr. 358/2025 beraten. Beide Vorstösse fordern zusätzliche finanzielle Beiträge des Kantons Zürich für humanitäre Projekte und Entwicklungszusammenarbeit im Ausland. Die SVP/EDU-Fraktion hat beide Postulate abgelehnt.


Die Rolle des Bundes in der humanitären Hilfe

Die Schweiz engagiert sich bereits heute weltweit mit erheblichen Mitteln für humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit. Zuständig dafür ist der Bund, insbesondere über die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA). Dort bestehen etablierte Strukturen für Koordination, Kontrolle und Wirkungsmessung.


Aus Sicht der SVP macht es keinen Sinn, wenn einzelne Kantone zusätzlich eigene Auslandhilfen aufbauen. Dies führt zu Doppelspurigkeiten, unklaren Zuständigkeiten und erschwert die Kontrolle der eingesetzten Mittel.


Finanzielle Verpflichtungen und deren Folgen

Das Postulat KR-Nr. 358/2025 verlangt, dass jährlich 5 Millionen Franken aus dem gemeinnützigen Fonds des Kantons Zürich für internationale Entwicklungszusammenarbeit eingesetzt werden.


Die SVP lehnt diesen Vorschlag ab. Der Regierungsrat verfügt bereits heute über die notwendigen Instrumente, um in besonderen Situationen humanitäre Unterstützung zu leisten. Zusätzliche dauerhafte Zahlungen schaffen keinen Mehrwert, sondern neue finanzielle Verpflichtungen und zusätzliche Verwaltungsstrukturen.


Soforthilfe für Kinder in Gaza: Ein schwieriges Thema

Auch das dringliche Postulat KR-Nr. 357/2025 zur Soforthilfe für Kinder in Gaza wurde von der SVP abgelehnt.


Die humanitäre Situation im Gazastreifen ist zweifellos tragisch. Dennoch muss sichergestellt sein, dass Hilfsgelder wirksam, transparent und kontrollierbar eingesetzt werden. Gerade in Konfliktgebieten ist dies besonders anspruchsvoll. Solche Fragen können nur auf Bundesebene umfassend beurteilt und verantwortet werden.


Klare Zuständigkeiten und verantwortungsvolle Politik

Die SVP steht zur humanitären Verantwortung der Schweiz. Ebenso wichtig sind jedoch klare Zuständigkeiten, eine verantwortungsvolle Finanzpolitik und eine wirksame Kontrolle der eingesetzten Gelder.


Der Kanton Zürich hat zahlreiche eigene Herausforderungen zu bewältigen – von der Sicherheit über die Bildung bis zur Infrastruktur. Die vorhandenen Mittel sollen in erster Linie dort eingesetzt werden, wo der Kanton direkt Verantwortung trägt.


Deshalb hat die SVP/EDU-Fraktion die Postulate KR-Nr. 357/2025 und KR-Nr. 358/2025 abgelehnt. Humanitäre Hilfe ist wichtig. Sie muss aber dort organisiert werden, wo die Zuständigkeit, die Erfahrung und die Kontrolle vorhanden sind: beim Bund.


Fazit: Verantwortung und Effizienz

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die humanitäre Hilfe im Kanton Zürich nicht in die Hände der Kantone gelegt werden sollte. Die Verantwortung liegt beim Bund. Nur dort können wir sicherstellen, dass die Hilfe effizient und zielgerichtet eingesetzt wird.


Wir müssen uns auf die Herausforderungen vor Ort konzentrieren. Die Prioritäten liegen in der Bildung, der Sicherheit und der Infrastruktur. Das sind die Bereiche, in denen wir direkt Einfluss nehmen können.


Humanitäre Hilfe ist ein wichtiges Thema. Doch sie muss dort organisiert werden, wo die Strukturen vorhanden sind. Das ist eine Frage der Effizienz und der Verantwortung.


Ich setze mich dafür ein, dass wir die richtigen Entscheidungen treffen. Nur so können wir das Vertrauen der Bürger gewinnen und eine hohe Lebensqualität im Kanton Zürich sichern.

 
 
 

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