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Humanitäre Hilfe: Warum der Kanton Zürich keine eigene Auslandhilfe aufbauen soll

  • Marc Bochsler
  • vor 5 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Humanitäre Hilfe: Warum der Kanton Zürich keine eigene Auslandhilfe aufbauen soll

Der Zürcher Kantonsrat hat über die Postulate KR-Nr. 357/2025 und KR-Nr. 358/2025 beraten. Beide Vorstösse fordern zusätzliche finanzielle Beiträge des Kantons Zürich für humanitäre Projekte und Entwicklungszusammenarbeit im Ausland. Die SVP/EDU-Fraktion hat beide Postulate abgelehnt.

Humanitäre Hilfe ist Aufgabe des Bundes

Die Schweiz engagiert sich bereits heute weltweit mit erheblichen Mitteln für humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit. Zuständig dafür ist der Bund, insbesondere über die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA). Dort bestehen etablierte Strukturen für Koordination, Kontrolle und Wirkungsmessung.

Aus Sicht der SVP macht es keinen Sinn, wenn einzelne Kantone zusätzlich eigene Auslandhilfen aufbauen. Dies führt zu Doppelspurigkeiten, unklaren Zuständigkeiten und erschwert die Kontrolle der eingesetzten Mittel.

Jährlich 5 Millionen Franken ins Ausland?

Das Postulat KR-Nr. 358/2025 verlangt, dass jährlich 5 Millionen Franken aus dem gemeinnützigen Fonds des Kantons Zürich für internationale Entwicklungszusammenarbeit eingesetzt werden.

Die SVP lehnt diesen Vorschlag ab. Der Regierungsrat verfügt bereits heute über die notwendigen Instrumente, um in besonderen Situationen humanitäre Unterstützung zu leisten. Zusätzliche dauerhafte Zahlungen schaffen keinen Mehrwert, sondern neue finanzielle Verpflichtungen und zusätzliche Verwaltungsstrukturen.

Hilfe für Gaza: Gute Absicht allein genügt nicht

Auch das dringliche Postulat KR-Nr. 357/2025 zur Soforthilfe für Kinder in Gaza wurde von der SVP abgelehnt.

Die humanitäre Situation im Gazastreifen ist zweifellos tragisch. Dennoch muss sichergestellt sein, dass Hilfsgelder wirksam, transparent und kontrollierbar eingesetzt werden. Gerade in Konfliktgebieten ist dies besonders anspruchsvoll. Solche Fragen können nur auf Bundesebene umfassend beurteilt und verantwortet werden.

Klare Zuständigkeiten statt Symbolpolitik

Die SVP steht zur humanitären Verantwortung der Schweiz. Ebenso wichtig sind jedoch klare Zuständigkeiten, eine verantwortungsvolle Finanzpolitik und eine wirksame Kontrolle der eingesetzten Gelder.

Der Kanton Zürich hat zahlreiche eigene Herausforderungen zu bewältigen – von der Sicherheit über die Bildung bis zur Infrastruktur. Die vorhandenen Mittel sollen in erster Linie dort eingesetzt werden, wo der Kanton direkt Verantwortung trägt.

Deshalb hat die SVP/EDU-Fraktion die Postulate KR-Nr. 357/2025 und KR-Nr. 358/2025 abgelehnt.

Humanitäre Hilfe ist wichtig. Sie muss aber dort organisiert werden, wo die Zuständigkeit, die Erfahrung und die Kontrolle vorhanden sind: beim Bund.

 
 
 

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