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Weitere 15 Millionen werden vom Kantonsrat in der 3. Sitzung im neuen Jahr verschleudert - Anschubfinanzierung für Tagesschulen Volksschulgesetz - Geschäft 369/2020

Marc Bochsler
Treffend und klar: Rochus Burtscher entlarvt Fehlanreize der Anschubfinanzierung
 

Warum die Anschubfinanzierung für Tagesschulen eine finanzpolitische Fehlentscheidung ist

Die parlamentarische Initiative KR-Nr. 369/2020 sieht eine kantonale Anschubfinanzierung für Tagesschulen vor. Doch ein genauer Blick auf die Fakten zeigt: Diese Massnahme ist nicht nur finanziell riskant, sondern auch aus bildungspolitischer Sicht fragwürdig. Die Mehrheit des Kantonsrates, gestützt durch die GLP, treibt damit eine weitere unnötige Staatsausgabe voran, die letztendlich vom Steuerzahler getragen werden muss.

1. Fehlende Transparenz und unkalkulierbare Kosten

Die Gesetzesänderung enthält keinerlei klare Vorgaben zur Dauer oder zum Umfang der Finanzierung. Stattdessen verweist sie auf eine noch zu erlassende Verordnung des Regierungsrates. Diese Unsicherheit macht es unmöglich, die finanziellen Auswirkungen dieser Initiative verlässlich abzuschätzen. Ein Blick nach Zürich zeigt, dass die dort geplante flächendeckende Einführung von Tagesschulen jährliche Kosten zwischen 75 und 126 Millionen Franken verursacht. Hochgerechnet auf den gesamten Kanton Zürich wären es sogar 353 bis 594 Millionen Franken pro Jahr – eine untragbare Belastung für den Kanton und seine Steuerzahler.

2. Ungerechtigkeit gegenüber Gemeinden und falsche Anreize

Gemäss geltendem Recht sind die Gemeinden bereits verpflichtet, schulergänzende Betreuungsangebote bereitzustellen. Die kantonale Anschubfinanzierung würde jedoch nur Tagesschulen unterstützen und andere bewährte Betreuungsmodelle wie modulare Hortangebote benachteiligen. Gemeinden, die bereits eigenständig Tagesschulen eingeführt haben, gehen zudem leer aus – das ist weder fair noch zielführend.

3. Bereits bestehende Finanzierungsmöglichkeiten durch den Bund

Seit dem 1. Februar 2003 gibt es gemäss Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (SR 861) bereits eine Bundesfinanzierung für schulergänzende Betreuung. Diese Mittel hätten genutzt werden können, anstatt eine neue kantonale Finanzierungsquelle zu schaffen. Die nun angedachte Subventionierung durch den Kanton bedeutet eine unnötige Doppelbelastung für die Steuerzahler.

4. Geringes Interesse und fragwürdige Notwendigkeit

Die Vernehmlassung zeigt klar, dass das Interesse an einer solchen Finanzierung begrenzt ist: Von 407 eingeladenen Organisationen und Gemeinden haben nur 30 eine Stellungnahme abgegeben. Das entspricht einer Teilnahmequote von nur 7,3%. Hätte es ein echtes Bedürfnis gegeben, wäre die Beteiligung deutlich höher ausgefallen. Zudem haben 40% der Teilnehmer die Initiative explizit abgelehnt oder sich eher ablehnend geäussert.

5. Hoher administrativer Aufwand und langfristige Mehrkosten

Neben den geplanten 15 Millionen Franken für die Anschubfinanzierung entstehen erhebliche administrative Kosten für die Prüfung, Bewilligung und Kontrolle der Gesuche. Dies führt zu mehr Bürokratie und langfristigen Mehrausgaben für den Kanton. Zudem bleibt unklar, was nach der fünfjährigen Anschubphase geschieht: Die Gemeinden würden anschliessend die vollen Kosten tragen müssen – mit der Folge, dass entweder Steuern erhöht oder bestehende Leistungen gekürzt werden müssen.

Fazit: Eine unnötige Subvention auf Kosten der Steuerzahler

Die kantonale Anschubfinanzierung für Tagesschulen ist eine finanzpolitische Fehlentscheidung. Sie ist teuer, intransparent und bevorteilt einzelne Gemeinden und Schulmodelle einseitig. Zudem sind bereits Bundesmittel vorhanden, die hätten genutzt werden können. Der Kantonsrat muss diese Vorlage im Sinne einer soliden Finanzpolitik ablehnen, um unnötige Staatsausgaben zu verhindern und die Steuerzahler zu entlasten.



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